Personalausweis

 

Personalausweis:

 

Sie müssen persönlich im Gemeindebüro erscheinen, um die Dokumente zu unterschreiben und um Ihren Fingerabdruck abzugeben.

 

Erstmalige Beantragung oder Verlängerung:

 

Benötigte Dokumente: 

- 2 aktuelle Passfotos der Größe 3,5 x 4,5 cm. Folgende Anforderungen sind dabei zu beachten: Das Foto muss in Farbe vorliegen. Das Gesicht muss in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein. Eine Darstellung der Person mit geneigtem oder gedrehtem Kopf ist nicht zulässig. Der Dokumentenbewerber ist grundsätzlich ohne Kopfbedeckung abzubilden. Der Hintergrund muss einfarbig hell sein (idealerweise neutral grau) und einen Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen.

 

- Eine vollständige Kopie der Geburtsurkunde:

In Frankreich geborene Dokumentenbewerber erhalten die Urkunde im Rathaus bzw. Gemeindebüro des Geburtsortes. 

Im Ausland geborene Franzosen wenden sich bitte an das Zentralregister in Nantes (service central de l'état-civil 44941 NANTES CEDEX 9).

 

Wenn die Eltern im Ausland geboren sind, ist ein Staatsangehörigkeitsnachweis erforderlich, der  im Zivilstandsamt in Forbach (Tribunal d'Instance de Forbach, 9, avenue Passaga, Tel.: 03.87.84.64.07) beantragt werden kann. Des Weiteren werden folgende Dokumente benötigt: die Einbürgerungsurkunde, die bei einem Amtsgericht hinterlegte Erklärung über die Staatsangehörigkeit, der Personalausweis oder Reisepass der Eltern.

 

- ein Wohnsitznachweis im Original  (Wohnsitz seit mindestens 3 Monaten)

  • Strom-, Gas-, oder Telefonrechnungen (außer Handy)
  •  Steuerkarte
  •  Nachweis über Wohnungseigentum oder gültiger Mietvertrag
  • Versicherungspolicen für das Haus bzw. die Wohnung
  •  Nachweis Kindergeldzahlungen

Gegebenenfalls auch:

·         Verlust-, bzw. Diebstahlanzeige

·         Scheidungsurkunde

·         Sterbeurkunde des Ehepartners

·         Heiratsurkunde oder Stammbuch, wenn diese Änderung noch nicht in der Geburtsurkunde erscheint.

 

- Gebühren (timbre fiscal) in Höhe von 25 Euro im Fall des Verlusts, Diebstahls oder Nichtvorlage des alten Personalausweises

- der abgelaufene Personalausweis oder bei Minderjährigen der Personalausweis der Eltern

- das Stammbuch.

 

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